Jedes Haus hat Wärmebrücken. Und jeder Bauherr sagt seinen Planern, dass er gerne weitgehend ohne Wärmebrücken auskommen will. Einen Wärmebrückennachweis sieht man im Bestand aber höchst selten. Letztlich kommt einem meist die bestehende Baukonstruktion oder aber der eigene Geldbeutels in die Quere.
Wärmebrückennachweis – warum eigentlich?
Zunächst sollte man an dieser Stelle feststellen, dass der Wärmebrückennachweis an vielen Stellen nicht nur sinnvoll, sondern für eine sichere Planung sogar notwendig ist. Ähnlich wie etwa die Planung der Luftdichtheit. Dabei sollten aber nicht die Wärmeverluste (also die Psi-Werte) sondern die f-Werte (also die entstehenden Oberflächentemperaturen am Bauteil) betrachtet werden. Die Betrachtung wird besonders dann wichtig, wenn über Innendämmung oder über nur leichte Dämmmaßnahmen Wärmebrücken besonders hohe Wirkung am Objekt erzielen können. Sinkt die Bauteiltemperatur dabei so stark, dass eine Luftfeuchte von mehr als 80% zu erwarten ist (in einem Vergleich nach DIN 4108 Beiblatt 2 bei 12,6°C), so kann am Bauteil Schimmelwachstum stattfinden – gerade bei Holzbauteilen mit zerstörerischen Folgen. Innenbeschichtungen können das Problem mindern – besser ist es aber direkt Abhilfe zu schaffen.
Da z.B. bei Innendämmung die Balkenköpfe meist weit im Mauerwerk und damit schon kaltem Bereich liegen, sind gerade schnelle Eigenbaulösungen zum Thema Dämmung mit Vorsicht zu genießen. Dies heißt nicht, dass solche Lösungen nicht umsetzbar sind – sie müssen sich aber bewusst und im Detail mit dem Feuchtetransport auseinandersetzen.
Zielwerte für die Sanierung
Entsprechend schwer ist es aber, die Zielwerte für HT‘ der KfW-Effizienzhäuser zu erreichen und damit eine angemessene Förderung für die Sanierung zu bekommen. Nun ist landläufig bekannt, dass über die KfW Kredite für die Sanierung verfügbar sind. Viele benötigen diese aber aufgrund der niedrigen Zinsen auf dem Finanzmarkt gar nicht. Auch dies ist ein Grund, warum bei Sanierungen mitunter gar nicht auf die Unterstützung der KfW zugegriffen wird.
Ein betreuender Energieberater wird daher bei der Energieberatung zunächst fast immer davon ausgehen, dass ein Bestand mit dem hohen Wärmebrückenzuschlag von 0,1 W/m²K oder sogar mehr nachzuweisen ist. Wärmebrücken lassen sich aber in vier unterschiedlichen Qualitätsstufen fassen:
Bestätigung der Nichteinhaltung
Bestätigung, dass die Vorgaben nach DIN 4108 Beiblatt 2 nicht eingehalten werden. Damit ist die Bauphysik schnell abgefrühstückt, es bedingt aber auch, dass im EnEV-Nachweis für Wärmebrücken ein Zuschlag von 0,1 W/m²K auf alle Flächenbauteile hinzugerechnet wird.
Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2
Hierzu werden alle Details mit den grundlegenden Details aus dem Beiblatt 2 verglichen. Im EnEV-Nachweis für Wärmebrücken wird dann nur noch ein Zuschlag von 0,05 W/m²K auf alle Flächenbauteile hinzugerechnet. Ist ein entsprechendes Regeldetail in der DIN 4108 enthalten und sind die angrenzenden U-Werte der Bauteile besser, muss für die EnEV dieses Detail nicht nachgewiesen werden. Diese Methode ist vor allem dann schnell bearbeitbar, wenn man für Details nach DIN 4108 eine Übererfüllung der Dämmstärken nachweist. Im Altbau aber sind meist keine DIN 4108 konformen Detail vorhanden. Die Methode eignet sich daher vor allem für den Neubau. Um die Spannweite der betrachtbaren Details zu erhöhen, hat die KfW hierzu auch einen eigenen Wärmebrückenkatalog bereitgestellt. Hier sind über das sog. Wärmebrückenkurzverfahren unter besonderen Umständen sogar noch bessere Werte (bis zu 0,025 W/m²K) erreichbar.
Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2 für die KfW
Hierzu werden alle Details mit dem grundlegenden Prinzip und der Dämmqualität aus dem Beiblatt 2 verglichen. Dazu werden für nicht gleichwertige Details nach DIN 4108 Psi-Werte ermittelt und diese mit der vorhandenen Konstruktion verglichen. Im EnEV-Nachweis und für die KfW bei Altbausanierungen wird dann für Wärmebrücken Psi aus Beiblatt 2 von berechnetem Psi abgezogen, und über die Länge der Wärmebrücke und die Hüllfläche mit dem Wärmebrückenzuschlag verrechnet. Es ist daher möglich, hier nur noch ein Zuschlag von 0,05 W/m²K auf alle Flächenbauteile zu erreichen.
Detaillierter Wärmebrückennachweis
Ein detaillierter Wärmebrückennachweis erfasst alle Details mit Ihrem Psi-Wert sowie alle Längen der entsprechenden Wärmebrücke an der Gebäudehülle. Mit zwischen 10 und 40 Details ist dies aber eine kleinteilige und sehr langwierige Arbeit. Dann lässt sich jedoch sowohl im EnEV-Nachweis als auch für die KfW bei Altbausanierungen der tatsächliche Wärmeverlust der Wärmebrücken angeben. Dieser liegt bei einen wärmebrückenarmen Gebäude mitunter unter 0,02 W/m²K. Er kann aber auch bei einer energetisch nicht optimierten Planung über 0,05 W/m²K ausfallen.
Chancen des detaillierten Wärmebrückennachweis
Die größte Schwachstelle einer nicht wärmebrückenfreien Konstruktion liegt dabei nicht in der Baukonstruktion selbst, sondern im Finanziellen. Denn ein detaillierter Wärmebrückennachweis ist aufgrund des planerischen Aufwands teuer. Auf der anderen Seite kann der Unterschied zwischen einem detaillierten Nachweis und dem nachweisfreien Verfahren fast eine Stufe in der KfW-Effizienzhausbewertung ausmachen. Denn für eine Wand kann ein hoher Wärmebrückenzuschlag durchaus 30 – 50% des gesamten Wärmeverlustes ausmachen. Und damit entsprechend auch etwa 5% mehr Tilgungszuschuss für die Investitionen der Sanierung durch die KfW bei Förderung als Effizienzhaus.
Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis am Beispiel
Wir haben unserer Planung daher auf den erweiterten Gleichwertigkeitsnachweis ausgerichtet. Entsprechend sind kritische Details zumindest zweidimensional zu rechnen. Wir werden die Fassade des Hauses dämmen – nicht jedoch den Keller. Da das Erdgeschoss etwa 80 cm über dem Straßenniveau liegt, werden wir die Dämmung nur bis etwa 60cm über Oberkante Erdreich führen. Die Frage ist nun: reicht es, um im Wärmebrückennachweis einen ähnlichen Psi-Wert wie das Regeldetail nach Beiblatt 2 zu beschreiben. Das Beiblatt 2 sieht dabei im Detail 30 für außengedämmtes Mauerwerk einen Psi-Wert von kleiner 0,3 W/mK vor. Es zeigt eine reduzierte Dämmung ab der Oberkante des Fußbodes bis in das Erdreich. Unsere Maßnahme sieht diese reduzierte Dämmung nicht vor. Allerdings verfügt sie gleichzeitig über eine deutlich erhöhte Dämmstärke und eine Dämmung, die bis zur Unterkante der Decke führt.
Im Detail ergibt sich damit ein Psi-Wert von 0,245 W/mK – also deutlich besser als das Detail nach Beiblatt 2.
Tatsächlich steigert bei unserer umfassenden Sanierung der erweiterte Gleichwertigkeitsnachweis nicht nur die Planungsqualität. Er ist auch wirtschaftlich bei einer Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus. Denn entscheidend ist hierbei einzig, wie hoch die Summe der energetisch relevanten Kosten für die gesamte Sanierung tatsächlich ist. Geschätzt ist ein solches Vorgehen ab einer energetisch relevanten Investitionssumme von 30.000 bis 50.000 Euro sinnvoll. Tauscht man Fenster, und Heizung und saniert die Fassade, ist er mit hoher Wahrscheinlichkeit sinnvoll.