Der Briefkasten ist nach Umzug einer der zentralen Teile am Altbau. Angebote, Rechnungen und Festsetzungen von Gebühren trudeln hier ein. Mit der Zeit kann man das Gefühl gewinnen, dass ein Leben mit Briefkasten teuer ist. Langsam beginnt aber für uns auch die Zeit, in der sich im Briefkasten auch schönen Nachrichten verstecken. Für uns war das vor kurzem die Baugenehmigung. Und es gibt wenige Dinge als Sanierender die mehr erfreuen, als die Freigabe anstehender Maßnahmen.
Bauantrag & Baugenehmigung
Den Bauantrag haben wir schon vor ein paar Monaten gestellt. Er beinhaltet alle an der Kubatur & der Struktur stattfindenden Maßnahmen. Bei uns ist dies vor allem die Erweiterung des Hauses im Obergeschoss. Wir werden etwa 25 Quadratmeter Wohnfläche hinzufügen und so ein Schlafzimmer und ein Bad ergänzen.
Die Baugenehmigung gibt uns als Bauherren nun die schriftliche Bestätigung, dass unser Bauvorhaben mit Blick auf rechtliche Vorschriften unbedenklich ist. Da wir einen Bauantrag nach vereinfachtem Verfahren gestellt haben, bestätigt die zuständige Baugenehmigungsbehörde mittels einer eingeschränkten Prüfung mit Fokus auf dem Planungsrecht. Andere Rechtsgrundlagen und normkonforme Umsetzung müssen wir selbst sicherstellen.
Inhalte einer Baugenehmigung
Die Baugenehmigung enthält dabei neben den erstellten Plänen aus dem Bauantrag auch die eigentliche rechtliche Festsetzung, die baurechtlichen Nebenauflagen sowie Hinweise zur Umsetzung. Damit kann ein Bauantrag:
- erteilt,
- mit spezifischen Auflagen erteilt oder
- abgelehnt werden.
Der erste Blick geht bei Genehmigung eines Bauantrags geht also immer auf die Auflagen. Sind besondere Auflagen gemacht. Gibt es spezifische Punkte, die noch zu klären sind. Glücklicherweise ist dies bei uns nicht mehr als das, was allgemeingültig in Darmstadt gilt. Neben den klassischen Bauanzeigen gibt es hier u.a. allgemein Vorgaben zu Immissionsrichtwerten.
Wichtigste Aufgaben im Kommenden sind daher die Abstimmung von Baustelleneinrichtung und der Eingriff in den Straßenraum durch außenliegende Dämmung der Gebäudehülle. Denn erst dann kann guten Gewissens der Bau beginnen. Und das soll schon im November passieren.